Woh­nen


Bezahl­ba­re Mie­ten. Statt hoher Rendite.

Bezahl­ba­ren Wohn­raum zu fin­den, wird bun­des­weit zuneh­mend ein Pro­blem. Men­schen müs­sen des­halb immer mehr Geld für Wohn­kos­ten auf­brin­gen. Auch in Fürth sind die Mie­ten in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren um ca. 50 Pro­zent ange­stie­gen. Gleich­zei­tig gibt es immer weni­ger Sozi­al­woh­nun­gen. Aktu­ell gibt es in Fürth gera­de noch 2169 sozi­al geför­der­te Woh­nun­gen. Allein zwi­schen 2020 bis 2030 fal­len jedoch fast 1000 Woh­nun­gen aus der Sozi­al­bin­dung. Dem­ge­gen­über ste­hen 570 Haus­hal­te, wel­che zum Teil seit Jah­ren auf eine Sozi­al­woh­nung war­ten. Dadurch wird Woh­nen in der Stadt immer mehr zum Luxus­gut und Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men wer­den ver­drängt. Für man­che Haus­hal­te bedeu­tet dies sogar die Zwangs­räu­mung ihrer Woh­nung. Hier ist drin­gend ein Poli­tik­wech­sel not­wen­dig, denn Woh­nen ist ein Men­schen­recht. Wir unter­stüt­zen das Volks­be­geh­ren für einen sechs­jäh­ri­gen Mie­ten­stopp, um den Mieter*innen eine Atem­pau­se zu ermög­li­chen und den Kom­mu­nen die Zeit zu geben, aus­rei­chend bezahl­ba­ren Wohn­raum zu ermöglichen.

DIE LIN­KE for­dert des­we­gen, dass die Ver­sor­gung für alle mit guten und bezahl­ba­ren Woh­nun­gen zur öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge gemacht wird. Es braucht eine Offen­si­ve im sozia­len Wohnungsbau.

DIE LIN­KE. Fürth fordert

  • ein grund­sätz­li­ches Umden­ken hin zum kom­mu­na­len Wohnungsbau
  • kei­nen Ver­kauf von Grund­stü­cken der Stadt Fürth und der Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft (WBG)
  • eine ver­bind­li­che 50-Pro­zent-Quo­te an Sozi­al­woh­nun­gen für pri­vat­wirt­schaft­li­che Neu­bau­pro­jek­te sowie einer Ori­en­tie­rung hin zum Bau von Mehrfamilienhäusern
  • die Ein­füh­rung einer Zweckentfremdungssatzung
  • die akti­ve För­de­rung genos­sen­schaft­li­chen Wohnbaus
  • Nach­ver­dich­tung und trotz­dem ein genü­gend gro­ßes Ange­bot an Spiel- und Grünflächen
  • eine Erhal­tungs­sat­zung, um die Umwand­lung von Wohn­häu­sern in Eigen­tums­woh­nun­gen zu unterbinden
  • eine Erhö­hung der Miet­ober­gren­zen für Hartz IV-Betrof­fe­ne durch Job­cen­ter und Sozialamt
  • eine Woh­nungs­auf­sicht zum Schutz der Mieter*innen vor Miet­wu­cher und schlech­ten, unge­sun­den Wohnverhältnissen
  • dass die Wohn­geld­stel­le aus­rei­chen­de Res­sour­cen bekommt, um Anträ­ge zeit­nah bear­bei­ten zu können
  • die Bei­be­hal­tung des qua­li­fi­zier­ten Miet­spie­gels und Ein­satz auf Bun­des­ebe­ne, damit auch Bestands­woh­nung in die Berech­nung mit einfließen
  • kei­ne Zwangsräumungen
  • kei­ne Strom- und Gassperrungen