Bezahlbare Mieten. Statt hoher Rendite.
Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird bundesweit zunehmend ein Problem. Menschen müssen deshalb immer mehr Geld für Wohnkosten aufbringen. Auch in Fürth sind die Mieten in den vergangenen zehn Jahren um ca. 50 Prozent angestiegen. Gleichzeitig gibt es immer weniger Sozialwohnungen. Aktuell gibt es in Fürth gerade noch 2169 sozial geförderte Wohnungen. Allein zwischen 2020 bis 2030 fallen jedoch fast 1000 Wohnungen aus der Sozialbindung. Demgegenüber stehen 570 Haushalte, welche zum Teil seit Jahren auf eine Sozialwohnung warten. Dadurch wird Wohnen in der Stadt immer mehr zum Luxusgut und Menschen mit geringem Einkommen werden verdrängt. Für manche Haushalte bedeutet dies sogar die Zwangsräumung ihrer Wohnung. Hier ist dringend ein Politikwechsel notwendig, denn Wohnen ist ein Menschenrecht. Wir unterstützen das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp, um den Mieter*innen eine Atempause zu ermöglichen und den Kommunen die Zeit zu geben, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.
DIE LINKE fordert deswegen, dass die Versorgung für alle mit guten und bezahlbaren Wohnungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gemacht wird. Es braucht eine Offensive im sozialen Wohnungsbau.
DIE LINKE. Fürth fordert
- ein grundsätzliches Umdenken hin zum kommunalen Wohnungsbau
- keinen Verkauf von Grundstücken der Stadt Fürth und der Wohnungsbaugesellschaft (WBG)
- eine verbindliche 50-Prozent-Quote an Sozialwohnungen für privatwirtschaftliche Neubauprojekte sowie einer Orientierung hin zum Bau von Mehrfamilienhäusern
- die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung
- die aktive Förderung genossenschaftlichen Wohnbaus
- Nachverdichtung und trotzdem ein genügend großes Angebot an Spiel- und Grünflächen
- eine Erhaltungssatzung, um die Umwandlung von Wohnhäusern in Eigentumswohnungen zu unterbinden
- eine Erhöhung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Betroffene durch Jobcenter und Sozialamt
- eine Wohnungsaufsicht zum Schutz der Mieter*innen vor Mietwucher und schlechten, ungesunden Wohnverhältnissen
- dass die Wohngeldstelle ausreichende Ressourcen bekommt, um Anträge zeitnah bearbeiten zu können
- die Beibehaltung des qualifizierten Mietspiegels und Einsatz auf Bundesebene, damit auch Bestandswohnung in die Berechnung mit einfließen
- keine Zwangsräumungen
- keine Strom- und Gassperrungen